Was macht Akelius eigentlich mit unseren Daten?

Erst kürzlich hat die Berliner Datenschutzbeauftragte wegen massiven datenschutzrechtlichen Verstößen ein rekordverdächtiges Bußgeld in Millionenhöhe gegen den Wohnungskonzern Deutsche Wohnen verhängt. Die wichtigste Nachricht dabei ist: Die Deutsche Wohnen hat die Rechte der Mieter konsequent missachtet und Daten gespeichert, die nicht gespeichert werden durften. Selbst Gehaltsnachweise von ehemaligen Mieter*innen wurden weiter aufbewahrt. Aufforderungen der Datenschutzbeauftragten, das System nach geltendem Recht umzubauen, wurden ignoriert. Es wurde als wider besseres Wissen an einem illegalen Speichersystem festgehalten (Bericht der Berliner Zeitung).

Jetzt fragen wir uns natürlich: Was macht eigentlich Akelius mit unseren Daten?

Einen kleinen Einblick bekamen einige Akelius-Mieter*innen vor einiger Zeit direkt in der Zentrale von Akelius in Berlin am Erkelenzdamm in Kreuzberg. In dem erst kürzlich erworbenen Gebäude hat Akelius seine Zentrale für Deutschland und Europa untergebracht. Vorher waren in dem Haus Wohnungen und Künstler*innen-Ateliers.

Beim Tag der Architektur 2018 führte der Konzern die interessierte Öffentlichkeit stolz durch das Gebäude. Den Geschäftsbetrieb hatte man vor Ort schon aufgenommen, und auch die Arbeitsräume wurden dem Publikum präsentiert. Die Mieter*innen berichten über den Datenschutz im Unternehmen, dass bei der Führung Mieterakten offen auf den Schreibtischen lagen. Namen, Adressen, sogar Kontoverbindungen und Bürgschaften konnten ohne Mühe einfach gelesen werden.

Wenn Besucherinnen diese sensiblen Daten bei einer öffentlichen (!) Führung lesen können – wie ist es dann mit dem Datenschutz bei Akelius bestellt, wenn keine Öffentlichkeit da ist? Welche Daten sind für die Mitarbeiter vor Ort zugänglich? Wie sind die Zugriffsrechte für das digitale Dokumentensystem geregelt? Gibt es überhaupt ein datenschutzrechtlich konformes System? Oder nutzt Akelius wie die Deutsche Wohnen ein nahezu offenes Archiv für die tägliche Arbeit? Speichert Akelius auch, wie die Deutsche Wohnen, Daten von ehemaligen Mieter*innen, die eigentlich längst gelöscht sein müssten?

Auf Nachfragen antwortet der Konzern bisher nicht. Der Fall Deutsche Wohnen zeigt aber: Der Umgang mit Mieter*innendaten ist bei den großen Wohnungskonzernen offenbar höchst fragwürdig. Wir hoffen, dass die Berliner Datenschutzbeauftragte das Verfahren im Fall Deutsche Wohnen ausweitet und auch bei den anderen großen Wohnungskonzernen überprüft, ob die Systeme dort den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Der von den Mieter*innen beim Tag der Architektur beobachtete laxe Umgang mit den Mieterakten zeigt, dass es bereits Anhaltspunkte und also Bedarf für eine solche Prüfung gibt.

Disclaimer: In einer ersten Version des Texts war vom letzten Tag der Architektur die Rede, die Führung war aber am Tag der Architektur 2018. Der Text wurde entsprechend korrigiert.

Stellungnahme zu 3D-Vermessungen

Akelius führt nach dem Kauf eines Hauses regelmäßig Vermessungen durch. In mehreren Fällen wurde dabei ein besonders aufwändiges Verfahren eingesetzt, eine sogenannte 3D-Vermessung. Die 3D-Vermessung ist mit einem normalen Aufmaß nicht vergleichbar. Bei einer 3D-Vermessung werden mit einem Spezialgerät Messdaten erzeugt, aus denen anschließend ein hochauflösendes dreidimensionales Modell des gesamten Raums hergestellt werden kann. Das bedeutet, dass auch Einrichtungsgegenstände, Möbel, Kleidungsstücke usw. sichtbar gemacht werden können. Eine 3D-Vermessung ist deshalb eine Verletzung der Privatsphäre.

Mieterinnen und Mieter haben das Recht, eine 3D-Vermessung ihrer Wohnung zu verweigern. Nachfragen zum eingesetzten 3D-Verfahren wurden von Akelius nicht beantwortet. Statt dessen setzt Akelius Mieterinnen und Mieter durch Fristsetzungen unter Druck. In einigen Fällen wurden 3D-Vermessungen durchgeführt.

In Hamburg hat der dortige Mieterverein diese Praxis von Akelius scharf kritisiert.1 In Berlin beschäftigt sich inzwischen die Landesdatenschutzbeauftragte mit der Problematik. Aus unserer Sicht verletzt Akelius mit den 3D-Vermessungen die Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter.

Wir, die Vernetzung der Akelius-Mieter*innen, fordern von Akelius:

  1. Respekt vor der Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter in der eigenen Wohnung und im eigenen Haus!
  2. Keine 3D-Vermessungen in Privatwohnungen und Mietshäusern!
  3. Sofortige und vollständige Löschung der bereits angefertigten Messdaten von Privatwohnungen und Mietshäusern und Information der betroffenen Mieterinnen und Mieter!

Diese Stellungnahme wurde von der 11. Vollversammlung der Berliner Vernetzung der Akelius-Mieter*innen am 3. November 2019 einstimmig verabschiedet.

Fußnote 1: „Mieterverein empört. Miethai „Akelius“ will Zutritt zu sämtlichen Wohnungen“, Hamburger Morgenpost, 24.5.2019, <https://www.mopo.de/hamburg/mieterverein-empoert-miethai–akelius–will-zutritt-zu-saemtlichen-wohnungen-32589990> (letzter Zugriff 5.11.2019)

Stellungnahme zum Hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen durch die Firma myWarm

Berliner Vernetzung der Akelius-Mieter*innen, 11. Vollversammlung, 3. November 2019

Heizungsoptimierung ist Instandsetzung!

Vor einigen Wochen hat Akelius mehreren Häusern eine Modernisierung des Heizungssystems angekündigt. Dabei geht es um einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage, durchgeführt von der Firma MyWarm. Vorab stellen wir fest: Wir halten diese Maßnahme nicht für eine Modernisierung, sondern für eine Instandhaltung. Eine Mieterhöhung aufgrund dieser Maßnahme ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.

Ein hydraulischer Abgleich wird gemacht, wenn die Heizungsanlage ein Gebäude nicht gleichmäßig erwärmt. Das kann passieren, wenn die Heizkörper, die nah an der Anlage sind, Räume zu stark aufheizen, während Heizkörper, die weit weg sind, nicht genug Wärme abgeben. Dadurch fehlt es in manchen Wohnungen an Wärme, während in anderen Wohnungen die Heizkörper nicht so gut reguliert werden können. Das ist schlecht für die Bewohner*innen und für die Heizungsanlage, die in so einem Fall nicht effizient arbeitet. Wir stellen deshalb fest, dass ein hydraulischer Abgleich eigentlich auf einen Mangel der Heizungsanlage reagiert. Als Behebung eines Mangels ist der hydraulische Abgleich deshalb eine Instandsetzung.

Bei einem hydraulischen Abgleich der Firma MyWarm wird an jedem Heizkörper die Heizleistung gemessen. Mithilfe einer Software wird die Durchflussmenge an jedem einzelnen Heizkörper in mehreren Schritten gedrosselt. Für die Messung müssen alle Wohnungen, die von einem Heizstrang versorgt werden, bis zu drei Tage lang für die Mechaniker zugänglich sein. Abschließend wird die Drosselung dauerhaft fixiert. Nach dem hydraulischen Abgleich werden die Heizkörper wie vorher auch mit dem Thermostat bedient.

Ob ein hydraulischer Abgleich zu einem effizienteren Betrieb der Heizungsanlage und damit zur Einsparung von Energie und Kosten beiträgt, muss für jeden Einzelfall genau geprüft werden. Sinnvoll ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Einsparung signifikant ist.

Dass Akelius den hydraulischen Abgleich allen Mieter*innen, die mit der Maßnahme konfrontiert sind, als Modernisierung unterschieben möchte, lehnen wir ab. Ein hydraulischer Abgleich ist eine Instandsetzung einer mangelhaften Anlage und keine Modernisierung. Die Kosten dürfen deshalb nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden!

Der Fall macht aus unserer Sicht deutlich, dass es Akelius nicht um eine klimagerechte Instandsetzung der Häuser geht, sondern vor allem um eine Erhöhung der Miete. Akelius hat in den letzten Jahren allein in Berlin jeden Monat 3,3 Millionen Euro in bestehende Wohnungen investiert, einen Großteil davon für Luxusmodernisierung. Wer wirklich einen Sinn für Umwelt und Klima hat, verzichtet auf umwelt- und klimafeindliche Luxusmodernisierung.

Wir, die Vernetzung der Akelius-Mieter*innen, fordern von Akelius:

  1. Schluss mit den Versuchen, Instandhaltung als Modernisierung durchzusetzen!
  2. Richtige Instandhaltung statt klimaschädliche Luxusmodernisierung!
  3. Klima- und bedarfsgerechte Modernisierung nur unter Einbeziehung aller betroffenen Mieterinnen und Mieter!

Der Fall macht deutlich, dass die Modernisierungsumlage derzeit ein Mittel für Vermieter*innen ist, um die Miete dauerhaft zu erhöhen. Das betrifft nicht nur Akelius-Mieter*innen. Als Mittel zur Mieterhöhung verfehlt die Modernisierungsumlage aber ihren Zweck, weil Vermieter*innen nicht nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten modernisieren. Stattdessen wird modernisiert, um die Miete zu erhöhen und den Profit zu steigern. Oft genug auf Kosten der Umwelt, immer auf Kosten der Mieter*innen.

Wir fordern von der Politik:

  1. Schluss mit modernisierungsbedingten dauerhaften Mieterhöhungen!
  2. Schluss mit Luxusmodernisierungen!
  3. Neuregelung der Modernisierungsumlage: Modernisierungen müssen klimagerecht, bedarfsgerecht und sozial gerecht werden!

Weitere Informationen (Links)

Zum Schluß des kurzen Artikels wird das Thema der Umlagefähigkeit kurz gestreift: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1106/110619.htm

Ebenfalls am Schluß dieses (ernüchternden) Testberichts wird die Umlagefähigkeit verneint: https://greenratings.de/Produktbewertung/mywarm-hydraulischen-abgleich-in-bestandsgebaeuden/

Internet-Foren zum Mietrecht:

Die Immobilienlobby hat versucht, die Umlagefähigkeit solcher Arbeiten ins Mietrechtsanpassungsgesetz vom Dezember letzten Jahres hineinzuargumentieren, siehe Punkt 3c auf den Seiten 6/7:

https://www.deneff.org/fileadmin/user_upload/20180802_DENEFF_GIH_VfW_Stellungnahme_MietAnpG.pdf