Pressemitteilung: Akelius tritt mit dem Bezirk Neukölln in Verhandlungen um den Erhalt des k-fetisch +++ Geplante Petition vorübergehend ausgesetzt +++ Anwohner*innen-Initiative setzt Frist bis Ende Juni
In die Auseinandersetzung um eine Zukunft für das Kollektivcafé k-fetisch kommt Bewegung. Bereits die Ankündigung der Anwohner*innen-Initiative „Für eine Zukunft mit k-fetisch“, sich mit einer Öffentlichkeitskampagne und Online-Petition für den Erhalt des k-fetisch einzusetzen, hat die Akelius GmbH zu Verhandlungen mit dem Bezirk bewegt. Die Initiative fordert eine finanzierbare Mietvertragsverlängerung und langfristige Sicherheit für das Café. Der geplante Petitionsstart (7. Mai) wird vorübergehend ausgesetzt, um Verhandlungsergebnisse abzuwarten. Dafür setzt die Initiative eine Frist: „Wenn die Verhandlungen zwischen Akelius und dem Bezirk Neukölln bis Ende Juni zu keiner für uns zufriedenstellenden Lösung kommen, werden wir wie geplant mit einer Online-Petition und weiteren Aktionen den öffentlichen Druck intensivieren, um den Erhalt des k-fetisch zu sichern“, so Kira Fuchs von der Initiative.
Angesichts der doppelten Krise durch die ökonomischen Auswirkungen der coronabedingten Schließung und des auslaufenden – mit dem alten Eigentümer unterschriebenen – Mietvertrags im Oktober 2021 braucht das k-fetisch langfristige Sicherheiten. „Ein Betrieb mit einem Dutzend Angestellten braucht Planungssicherheit, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Krise“, so Kira Fuchs von der Anwohner*innen-Initiative. „Das k-fetisch ist seit Jahren eine wichtige Institution im Kiez und geht als Treffpunkt der Nachbarschaft weit über einen normalen Cafébetrieb hinaus.“
Der Verkauf des Hauses Wildenbruchstr./Weserstraße, in dem sich das Kollektivcafé k-fetisch befindet, ist seit Herbst 2019 Gegenstand politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen: Es besteht der Verdacht, dass Akelius durch einen sogenannten „Share-Deal“ das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgehebelt hat, um den Milieuschutz zu umgehen. Deswegen hat das Bezirksamt Neukölln gegen Akelius Ende des Jahres 2019 eine Anordnung erlassen, die Unterlagen des Deals zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen. Dagegen legte Akelius beim Verwaltungsgericht Berlin Einspruch ein und unterlag (siehe Pressemitteilung Nr.41/2019 [1] des Berliner Verwaltungsgerichts). Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin steht noch aus.
Blog: http://www.zukunft-kfetisch.tk
Bilder vom Proteststraßenfest „k-fetisch bleibt!“ im August 2019: https://twitter.com/MietenwahnsinnB/status/1167499116085202945
Link zur Pressemitteilung Nr. 41/2019 des Berliner Verwaltungsgerichts: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.878030.php