Kündigungen sind Teil des Geschäftsmodells von Akelius

Vernetzung der Akelius-Mieter*innen in Berlin – Pressemitteilung

Das Geschäftsmodell von Akelius basiert auf maximaler Mieterhöhung inkl. Wertsteigerung mit gleichzeitig minimaler Steuerzahlung. Für das Ausschöpfen der maximalen Profitrate aus einem Haus veranschlagt Akelius 10-15 Jahre. Ein Verbleib der langjährigen Mieter*innen mit alten günstigen Mietverträgen ist in diesem Geschäftsmodell nicht vorgesehen. Die Folge sind zahllose Kündigungen durch Akelius. Mehr Infos siehe Dossier: Akelius in Berlin 2018/2019. Häufig berichten Mieter*innen, dass Akelius an einem Weiterbestehen ihrer Mietverträge nicht interessiert ist. Kleinste Fehler, Notlagen oder veränderte Lebenssituationen der Mieter*innen beantwortet Akelius regelmäßig mit Kündigungen. Für die Mieter**nnen hat das gravierende Folgen, die sich tief und langfristig auf ihre Gesundheit, Familie, soziale Teilhabe und Arbeitsfähigkeit auswirken.

Ehemaliger Akelius-Mieter M. Maier: „Das letzte Jahr hat mich ganz schön mitgenommen, ich fühle mich immer noch sehr erschöpft. Der Wohnungsverlust war hart. Ich habe sehr an meiner Wohnung gehangen, war in meinem Kiez zu Hause. In meiner neuen Wohnung und dem neuen Kiez fühle ich mich nicht besonders wohl. Ich würde gern in meine alte Nachbarschaft zurückziehen.“ In der Öffentlichkeit gibt sich Akelius gern als sozialverantwortliches Unternehmen, das nur bei einem Mieter*innen-Wechsel die gängigen rechtlichen Möglichkeiten zur Profitsteigerung nutzt. Doch der Konzern verschweigt, dass es zu seinem Geschäftsmodell gehört, die Mieter*innenWechsel zu forcieren. Warum sonst weißt er im Berlin-Vergleich sowohl eine überdurchschnittlich hohe Fluktuationsraten als auch einen überdurchschnittlich hohen Leerstand auf?

Wir fordern die Politik auf, die Verschnaufpause des Mietendeckels zu nutzen, um wieder einen echten, starken und dauerhaften Mieter*innen-Schutz zu installieren:

  1. Nach der Begleichung von Mietschulden (Heilung) muss nicht nur die fristlose, sondern auch die fristgerechte Kündigung unwirksam werden!
  2. Ausnahmereglungen im Mieter*innen-Schutz müssen abgeschafft werden. Wir brauchen ein generelles Umwandlungsverbot und eine starke/wirksame Mietpreisbremse!
  3. Besonders sozial benachteiligte und gefährdete Mieter*innen müssen besser geschützt werden, z.B. Kranke, Arme, Familien mit Kindern!
  4. Verspätet oder ungenügend ausgezahlte Transferleistungen vom Amt dürfen nicht zum Wohnungsverlust führen!
  5. Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss den Mieter*innen durch z.B. Mahnungen die Möglichkeit gegeben werden, den Kündigungsgrund aufzuheben, z.B. durch das Begleichen von Mietschulden, eigenes Beheben von selbstverursachten Schäden, Nachreichen von fehlenden Unterlagen!

=> Wir Mieter*innen müssen in unseren Mietangelegenheiten von der Hausverwaltung/dem Vermieter wohlwollend behandelt werden und es muss absolute Priorität sein, Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu vermeiden.