[PM 28.06.2020] Veröffentlichung der UN-Communications zu den Menschenrechtsverstößen von Akelius, adressiert an Akelius und die Regierungen von Deutschland, Kanada und Großbritanninen
Die Vereinten Nationen haben die Communications der UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen, Lailani Farha, an Akelius und an die Bundesregierung veröffentlicht.
Leilani Farha: „Die Aktivitäten von Akelius wirken sich äußerst nachteilig auf die Bezahlbarkeit der Mieten und die Bewohnbarkeit der Häuser aus, die Akelius besitzt. Viele Mieter waren langen Perioden störender Bauarbeiten ausgesetzt, und einige berichteten, dass sie höhere Mieten zahlen müssen, weil Bauarbeiten durchgeführt wurden, die sie nie gefordert, gewollt oder für notwendig erachtet haben und über die sie in einigen Fällen nicht einmal ausreichend informiert wurden.“
Die deutsche Regierung ist aufgefordert, Informationen über Gesetzesinitiativen im Bereich Steuergesetzgebung und Steueroasen zu übermitteln, außerdem zu allen anderen Maßnahmen, die von der Regierung ergriffen wurden, um die negativen Auswirkungen der Finanzialisierung des Wohnungswesens auf die Menschenrechte zu verhindern. Konkret zu Akelius wird die Bundesregierung gebeten, Informationen zu übermitteln über alle Untersuchungen zu den Geschäftspraktiken von Akelius Deutschland und deren Auswirkungen auf die Menschenrechte bei der Unterbringung von Mieter*innen in den Häusern, die dem Unternehmen gehören.
Von Akelius erbittet Leilani Farha Auskunft darüber, welche Maßnahmen der Konzern gemäß der Sorgfaltspflicht in Menschenrechtsfragen ergriffen hat, um nachteilige Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten von Akelius auf die Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern, abzuschwächen und Abhilfe zu schaffen. Grundlage sei die Übereinstimmung mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Außerdem bittet sie Akelius um Auskunft darüber, wie der Konzern mit den Regierungen Kanadas, Deutschlands und Großbritanniens zusammenarbeitet, um nachteilige Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die Menschenrechte zu beseitigen. Desweiteren erbittet Leilani Farha von Akelius Informationen über Schritte, die Akelius unternommen hat, um Beschwerdemechanismen einzurichten, mit denen den negativen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte begegnet werden soll.
Hinweis: Eine gemeinsame Stellungnahme von Akelius-Mieter*innen zu den Communications der UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen folgt demnächst.
UN-Communication an Akelius: https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=25199
UN-Communication an Deuschland: https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=25200
UN-Communication an Deutschland, Kanada und Großbritannien (Übersicht): https://spcommreports.ohchr.org/TmSearch/SearchCode?code=DEU%201/2020;%20CAN%201/2020;%20GBR%201/2020