[18.03.2020] Pressemitteilung
Eine Akelius-Mieterin in Berlin Neukölln sollte heute, am Mittwoch 18.3., um 8 Uhr morgens geräumt werden. Die Mieterin befindet sich zur Zeit in häuslicher Quarantäne. Der zuständige Gerichtsvollzieher wurde gestern darüber informiert, weigerte sich aber die Räumung abzusagen oder zu verschieben.
Wegen akuter Symptome wurde eine Neuköllner Akelius-Mieterin am 15.3. auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet. Das Krankenhaus rechnet mit einem Ergebnis in den nächsten Tagen. Auf ärztliche Anordnung befindet sich die Mieterin in häuslicher Quarantäne. Das Diagnoseverfahren auf COVID-19 ist schriftlich bestätigt.
Der zuständige Gerichtsvollzieher wurde von der Mieterin informiert, weigerte sich aber, die Räumung abzusagen. Daraufhin wurde eine Politikerin des Abgeordnetenhauses informiert. Gegenüber ihrem Mitarbeiter verweigerte der Gerichtsvollzieher ebenfalls die Aussetzung die Räumung. Damit richtete sich der Gerichtsvollzieher bewusst gegen die medizinisch notwendigen Anordnungen des Krankenhauses und gegen die Auflage des Gesundheitsamts. Die Abgeordnete informierte Akelius und spät in der Nacht gewährte Akelius einen Räumungsaufschub.
Am heutigen Morgen war der Gerichtsvollzieher mit einem Umzugsunternehmen vor dem Haus der Mieterin. Ein Vertreter der Vernetzung der Akelius-Mieter*innen informierte den Gerichtsvollzieher und das Umzugsunternehmen über den Räumungsaufschub, den ein hinzukommender Akelius-Mitarbeiter bestätigte. Daraufhin wurde die Räumung abgebrochen und Gerichtsvollzieher und Umzugshelfer entfernten sich. Ein Vertreter der Umzugsfirma drohte dem Vertreter der Vernetzung der Akelius-Mieter*innen mit Gewalt, wenn dieser den Namen der Umzugsfirma bzw. ein Foto von dem Umzugswagen veröffentlicht.
Wir sind fassungslos und wütend angesichts der fatalen Fehleinschätzung des Gerichts, insbesondere des Gerichtsvollziehers. Wer in der aktuellen Situation eine Person, die sich auf ärztliche und amtliche Anordnung in häuslicher Quarantäne befindet, mit Gewalt aus ihrer Wohnung räumen will, handelt verantwortungslos. Es ist ein eklatanter Widerspruch, dass auf der einen Seite Menschen mit rigiden Maßnahmen dazu gebracht werden, zuhause zu bleiben, und auf der anderen Seite Zwangsräumungen wie diese vollstreckt werden sollen.
Wir sind fassungslos und wütend angesichts der Tatsache, dass Akelius trotz der aktuellen gesellschaftlichen Situation weiterhin Räumungsklagen und Zwangsräumungen bewirkt. Es ist in der jetzigen Situation unverantwortlich, Wohnungen zu kündigen und Menschen mit Gewalt aus ihrer Wohnung werfen zu lassen. Akelius trägt damit direkt zur Gefährdung von Menschen und zur schnelleren Verbreitung des Coronavirus bei.
Wir sind fassungslos und wütend angesichts der angedrohten Gewalt des Umzugsunternehmens.
Alle sind aufgefordert, zuhause zu bleiben. Schulen, Kitas und Gewerbe sind großflächig geschlossen. Trotzdem wird zwangsgeräumt. Aber nur wer ein Zuhause hat kann auch zuhause bleiben!
Wir fordern die sofortige Aussetzung aller Mieterhöhungen, Kündigungen und Zwangsräumungen!
Wir fordern die Kosten für den heutigen Räumungsversuch nicht der Mieterin anzulasten! Sie verschuldet die Situation nicht, denn sie hat reagiert und informiert, doch wurde nicht ernst genommen.
Der Aufwand, der zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus durch diese geplante Zwangsräumung unternommen wurde, ist enorm und absurd. Wer erkrankt ist, kann nicht selbstverständlich diesen Aufwand betreiben. Die Ämter sind zur Zeit chronisch überlastet. Die zusätzliche schwere Belastung der Menschen und des Gesundheitssystems durch ein solch absurdes Festhalten an Prozessen der Profitmaximierung ist unverantwortlich.
Zwangsräumungsmoratorium sofort!
Kündigungsmoratorium sofort!
Mietenmoratorium sofort!
Vergesellschaftung sofort!
Website: stoppakelius.de
Twitter: twitter.com/stoppAkeliusB
E-Mail: presse@stoppakelius.de
Presseberichte (Update)
- Zwangsräumung in Berlin in letzter Minute abgesagt, Neues Deutschland, 18.3.2020.
- Zwangsräumung trotz Quarantäne? Räumungstermin knapp verhindert, Tagesspiegel, 18.3.2020